WohnRadar überwacht täglich alle öffentlichen Baugesuche im Kanton Zug und informiert Sie automatisch bei neuen Einreichungen in Ihrem Umfeld.
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Im Kanton Zug werden alle öffentlichen Baugesuche in der Amtsblatt Kanton Zug publiziert. Im Kanton Zug beträgt die Einsprachefrist in der Regel 20 Tage ab der Publikation im Amtsblatt (§ 45 PBG ZG); bei Planauflagen wie Bebauungsplänen gelten längere Fristen (30 Tage, §§ 38 f. PBG ZG) — massgebend ist immer die in der Publikation genannte Frist. Einsprachen sind innert dieser Frist schriftlich mit Antrag und Begründung beim Gemeinderat einzureichen. WohnRadar ruft die Publikationen täglich automatisch ab und informiert Nutzer per E-Mail bei neuen relevanten Einreichungen in ihrer Umgebung.
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