WohnRadar überwacht täglich alle öffentlichen Baugesuche im Kanton Luzern und informiert Sie automatisch bei neuen Einreichungen in Ihrem Umfeld.
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Im Kanton Luzern werden alle öffentlichen Baugesuche in der Planauflage Luzern publiziert. Im Kanton Luzern liegt das Baugesuch in der Regel 20 Tage öffentlich auf (§ 193 PBG LU). Einsprachen müssen innerhalb der Auflagefrist schriftlich bei der Gemeinde eingereicht werden; im vereinfachten Verfahren gilt eine verkürzte Frist von 10 Tagen. Massgebend ist immer die in der Publikation genannte Frist. WohnRadar ruft die Publikationen täglich automatisch ab und informiert Nutzer per E-Mail bei neuen relevanten Einreichungen in ihrer Umgebung.
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