WohnRadar überwacht täglich alle öffentlichen Baugesuche im Kanton Schwyz und informiert Sie automatisch bei neuen Einreichungen in Ihrem Umfeld.
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Im Kanton Schwyz werden alle öffentlichen Baugesuche in der Amtsblatt Kanton Schwyz publiziert. Im Kanton Schwyz liegt das Baugesuch in der Regel 20 Tage öffentlich auf. Einsprachen gegen das Bauvorhaben sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich mit Antrag und Begründung bei der Bewilligungsbehörde einzureichen (§ 80 PBG SZ). Massgebend ist immer die in der Publikation genannte Frist. WohnRadar ruft die Publikationen täglich automatisch ab und informiert Nutzer per E-Mail bei neuen relevanten Einreichungen in ihrer Umgebung.
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