WohnRadar überwacht täglich alle öffentlichen Baugesuche der Gemeinde Zug und informiert Sie automatisch bei neuen Einreichungen in Ihrem Umfeld.
Öffentlich publizierte Baugesuche der Gemeinde Zug. Quelle: Amtsblatt Kanton Zug.
Daten aus der öffentlichen Planauflage · Quelle: Amtsblatt Kanton Zug. Keine Rechtsberatung.
Die Stadt Zug ist Kantonshauptort und eines der wirtschaftlich dynamischsten Zentren der Schweiz. Mit rund 30 000 Einwohnerinnen und Einwohnern am Ufer des Zugersees verzeichnet Zug seit Jahren starke Bevölkerungszunahmen und eine rege Bautätigkeit – von Neubauprojekten im Stadtzentrum bis zu Siedlungsentwicklungen in den Quartieren Herti, Lorzen und Oberwil. Wer in Zug wohnt oder eine Liegenschaft besitzt, sollte laufende Baugesuche im Blick behalten.
Bauherren müssen Bauprojekte in Zug bei der Gemeindeverwaltung zur Baubewilligung einreichen. Die Gesuche werden anschliessend öffentlich aufgelegt und in der Amtsblatt Kanton Zug publiziert.
Im Kanton Zug beträgt die Einsprachefrist in der Regel 20 Tage ab der Publikation im Amtsblatt (§ 45 PBG ZG); bei Planauflagen wie Bebauungsplänen gelten längere Fristen (30 Tage, §§ 38 f. PBG ZG) — massgebend ist immer die in der Publikation genannte Frist. Einsprachen sind innert dieser Frist schriftlich mit Antrag und Begründung beim Gemeinderat einzureichen. WohnRadar überwacht die Publikationen täglich und informiert Nutzer per E-Mail bei neuen relevanten Einreichungen in Zug.
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