Kanton Zug · ZG

Baugesuche in Baar

WohnRadar überwacht täglich alle öffentlichen Baugesuche der Gemeinde Baar und informiert Sie automatisch bei neuen Einreichungen in Ihrem Umfeld.

Aktualisiert: 21. Juni 2026 · 9 aktuelle Baugesuche
Öffentliche Planauflage

Aktuell aufliegende Baugesuche in Baar

Öffentlich publizierte Baugesuche der Gemeinde Baar. Quelle: Amtsblatt Kanton Zug.

Daten aus der öffentlichen Planauflage · Quelle: Amtsblatt Kanton Zug. Keine Rechtsberatung.

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Hintergrund

Öffentliche Baugesuche in Baar

Baar ist mit rund 24 000 Einwohnerinnen und Einwohnern die bevölkerungsreichste Gemeinde des Kantons Zug. Die Gemeinde liegt zwischen dem Zugersee und dem Lorzental und ist stark gewachsen: Neue Wohnüberbauungen, Gewerbeareale und Infrastrukturprojekte prägen das Baubild. Besonders entlang der Hauptverkehrsachsen und in den Entwicklungsgebieten Neufeld und Sennweid entstehen regelmässig neue Bauprojekte.

Bauherren müssen Bauprojekte in Baar bei der Gemeindeverwaltung zur Baubewilligung einreichen. Die Gesuche werden anschliessend öffentlich aufgelegt und in der Amtsblatt Kanton Zug publiziert.

Im Kanton Zug beträgt die Einsprachefrist in der Regel 20 Tage ab der Publikation im Amtsblatt (§ 45 PBG ZG); bei Planauflagen wie Bebauungsplänen gelten längere Fristen (30 Tage, §§ 38 f. PBG ZG) — massgebend ist immer die in der Publikation genannte Frist. Einsprachen sind innert dieser Frist schriftlich mit Antrag und Begründung beim Gemeinderat einzureichen. WohnRadar überwacht die Publikationen täglich und informiert Nutzer per E-Mail bei neuen relevanten Einreichungen in Baar.

Was ist ein Baugesuch? · Die Einsprachefrist

Häufige Fragen

Fragen zu Baugesuchen in Baar

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