WohnRadar überwacht täglich alle öffentlichen Baugesuche der Gemeinde Cham und informiert Sie automatisch bei neuen Einreichungen in Ihrem Umfeld.
Öffentlich publizierte Baugesuche der Gemeinde Cham. Quelle: Amtsblatt Kanton Zug.
Daten aus der öffentlichen Planauflage · Quelle: Amtsblatt Kanton Zug. Keine Rechtsberatung.
Cham liegt am westlichen Zugersee-Ufer und zählt rund 16 000 Einwohnerinnen und Einwohner. Das frühere Industrieareal der Nestlé-Fabrik wird seit Jahren zu einem modernen Wohn- und Gewerbequartier umgebaut – eines der grössten Entwicklungsprojekte im Kanton Zug. Entsprechend hoch ist die Zahl der Baugesuche, die in Cham laufend eingereicht werden.
Bauherren müssen Bauprojekte in Cham bei der Gemeindeverwaltung zur Baubewilligung einreichen. Die Gesuche werden anschliessend öffentlich aufgelegt und in der Amtsblatt Kanton Zug publiziert.
Im Kanton Zug beträgt die Einsprachefrist in der Regel 20 Tage ab der Publikation im Amtsblatt (§ 45 PBG ZG); bei Planauflagen wie Bebauungsplänen gelten längere Fristen (30 Tage, §§ 38 f. PBG ZG) — massgebend ist immer die in der Publikation genannte Frist. Einsprachen sind innert dieser Frist schriftlich mit Antrag und Begründung beim Gemeinderat einzureichen. WohnRadar überwacht die Publikationen täglich und informiert Nutzer per E-Mail bei neuen relevanten Einreichungen in Cham.
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