WohnRadar überwacht täglich alle öffentlichen Baugesuche der Gemeinde Luthern und informiert Sie automatisch bei neuen Einreichungen in Ihrem Umfeld.
Öffentlich publizierte Baugesuche der Gemeinde Luthern. Quelle: Planauflage Luzern.
Daten aus der öffentlichen Planauflage · Quelle: Planauflage Luzern. Keine Rechtsberatung.
Luthern liegt im Napfgebiet und zählt rund 1 500 Einwohnerinnen und Einwohner. Die ländliche Wallfahrtsgemeinde verzeichnet Baugesuche vor allem für Wohnhäuser und landwirtschaftliche Gebäude.
Bauherren müssen Bauprojekte in Luthern bei der Gemeindeverwaltung zur Baubewilligung einreichen. Die Gesuche werden anschliessend öffentlich aufgelegt und in der Planauflage Luzern publiziert.
Im Kanton Luzern liegt das Baugesuch in der Regel 20 Tage öffentlich auf (§ 193 PBG LU). Einsprachen müssen innerhalb der Auflagefrist schriftlich bei der Gemeinde eingereicht werden; im vereinfachten Verfahren gilt eine verkürzte Frist von 10 Tagen. Massgebend ist immer die in der Publikation genannte Frist. WohnRadar überwacht die Publikationen täglich und informiert Nutzer per E-Mail bei neuen relevanten Einreichungen in Luthern.
Baugesuche Ufhusen · Baugesuche Zell · Baugesuche Hergiswil · Baugesuche Willisau
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