Kanton Luzern · LU

Baugesuche in Fischbach

WohnRadar überwacht täglich alle öffentlichen Baugesuche der Gemeinde Fischbach und informiert Sie automatisch bei neuen Einreichungen in Ihrem Umfeld.

Aktualisiert: 21. Juni 2026 · 1 aktuelles Baugesuch
Öffentliche Planauflage

Aktuell aufliegende Baugesuche in Fischbach

Öffentlich publizierte Baugesuche der Gemeinde Fischbach. Quelle: Planauflage Luzern.

Daten aus der öffentlichen Planauflage · Quelle: Planauflage Luzern. Keine Rechtsberatung.

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Hintergrund

Öffentliche Baugesuche in Fischbach

Fischbach liegt im Napfgebiet und zählt rund 1 500 Einwohnerinnen und Einwohner. Die ländliche Gemeinde verzeichnet Baugesuche vor allem für Wohnhäuser und Landwirtschaftsbauten.

Bauherren müssen Bauprojekte in Fischbach bei der Gemeindeverwaltung zur Baubewilligung einreichen. Die Gesuche werden anschliessend öffentlich aufgelegt und in der Planauflage Luzern publiziert.

Im Kanton Luzern liegt das Baugesuch in der Regel 20 Tage öffentlich auf (§ 193 PBG LU). Einsprachen müssen innerhalb der Auflagefrist schriftlich bei der Gemeinde eingereicht werden; im vereinfachten Verfahren gilt eine verkürzte Frist von 10 Tagen. Massgebend ist immer die in der Publikation genannte Frist. WohnRadar überwacht die Publikationen täglich und informiert Nutzer per E-Mail bei neuen relevanten Einreichungen in Fischbach.

Was ist ein Baugesuch? · Die Einsprachefrist

Häufige Fragen

Fragen zu Baugesuchen in Fischbach

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