Kanton Luzern · LU

Baugesuche in Ufhusen

WohnRadar überwacht täglich alle öffentlichen Baugesuche der Gemeinde Ufhusen und informiert Sie automatisch bei neuen Einreichungen in Ihrem Umfeld.

Aktualisiert: 21. Juni 2026 · 1 aktuelles Baugesuch
Öffentliche Planauflage

Aktuell aufliegende Baugesuche in Ufhusen

Öffentlich publizierte Baugesuche der Gemeinde Ufhusen. Quelle: Planauflage Luzern.

Daten aus der öffentlichen Planauflage · Quelle: Planauflage Luzern. Keine Rechtsberatung.

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Hintergrund

Öffentliche Baugesuche in Ufhusen

Ufhusen liegt im Napfgebiet und zählt rund 700 Einwohnerinnen und Einwohner. Baugesuche sind selten und betreffen vorwiegend Wohnhäuser und Landwirtschaftsbauten.

Bauherren müssen Bauprojekte in Ufhusen bei der Gemeindeverwaltung zur Baubewilligung einreichen. Die Gesuche werden anschliessend öffentlich aufgelegt und in der Planauflage Luzern publiziert.

Im Kanton Luzern liegt das Baugesuch in der Regel 20 Tage öffentlich auf (§ 193 PBG LU). Einsprachen müssen innerhalb der Auflagefrist schriftlich bei der Gemeinde eingereicht werden; im vereinfachten Verfahren gilt eine verkürzte Frist von 10 Tagen. Massgebend ist immer die in der Publikation genannte Frist. WohnRadar überwacht die Publikationen täglich und informiert Nutzer per E-Mail bei neuen relevanten Einreichungen in Ufhusen.

Was ist ein Baugesuch? · Die Einsprachefrist

Häufige Fragen

Fragen zu Baugesuchen in Ufhusen

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