WohnRadar überwacht täglich alle öffentlichen Baugesuche der Gemeinde Wollerau und informiert Sie automatisch bei neuen Einreichungen in Ihrem Umfeld.
Öffentlich publizierte Baugesuche der Gemeinde Wollerau. Quelle: Amtsblatt Kanton Schwyz.
Daten aus der öffentlichen Planauflage · Quelle: Amtsblatt Kanton Schwyz. Keine Rechtsberatung.
Bauherren müssen Bauprojekte in Wollerau bei der Gemeindeverwaltung zur Baubewilligung einreichen. Die Gesuche werden anschliessend öffentlich aufgelegt und in der Amtsblatt Kanton Schwyz publiziert.
Im Kanton Schwyz liegt das Baugesuch in der Regel 20 Tage öffentlich auf. Einsprachen gegen das Bauvorhaben sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich mit Antrag und Begründung bei der Bewilligungsbehörde einzureichen (§ 80 PBG SZ). Massgebend ist immer die in der Publikation genannte Frist. WohnRadar überwacht die Publikationen täglich und informiert Nutzer per E-Mail bei neuen relevanten Einreichungen in Wollerau.
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